Schwachstellenanalyse (Soll-Ist-Abgleich)

Erfahrungsgemäß bewährt es sich vor der Brandschutznachweiserstellung eines Bestandsgebäudes eine Schwachstellenanalyse durchzuführen.

Bei der Schwachstellenanalyse werden im Vorfeld bestehende Genehmigungsunterlagen gesichtet. Stehen die Unterlagen nicht zur Verfügung können wir entsprechende Akteneinsichten in Ihrem Namen (per Vollmacht) durchführen.

Im Rahmen von Begehungen wird das Bestandsgebäude besichtigt. Bei diesen Begehungen werden Mängel zu bauordnungsrechtlichen Vorgaben dokumentiert. Als Ergebnis der Schwachstellenanalyse steht ein tabellarischer Bericht. In diesem werden Abweichungen zum genehmigten Zustand synoptisch beschrieben, priorisiert und entsprechende Lösungsmöglichkeiten für Sie entwickelt.

Im Anschluss zur Analyse wird durch uns ein mögliches Grobkonzept erstellt, in dem der bauordnungsrechtliche Soll-Zustand visuell abgebildet ist.

Die Schwachstellenanalyse stellt somit keinen genehmigungsfähigen Brandschutznachweis dar, sondern dient beispielsweise als Vorbereitung zur Brandschutznachweiserstellung oder als Risikobewertung von Bestandsimmobilien.


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